Rehkitz im Gras

In Kürze beginnt wieder die Grasmahd auf den Grünlandflächen in unserem Gemeindegebiet. Dabei tragen die Landwirte neben den Jagdausübungsberechtigten eine Verantwortung dafür, dass bei den Mäharbeiten im Gras abgelegte Rehkitze nicht verletzt oder gar getötet werden. Dies ergibt sich aus dem Jagdrecht und dem Tierschutzgesetz.

Deshalb sind die Landwirte verpflichtet, den zuständigen Jagdausübungsberechtigten mindestens 24 Stunden vor Beginn der Mäharbeiten zu informieren und gemeinsam mit ihm geeignete Maßnahmen zum Schutz der Rehkitze zu ergreifen. Der wirksame Schutz setzt eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Landwirten und Jagdausübungsberechtigten voraus.

Der Hegering Much bittet die Landwirte darum, die Wiesen von innen nach außen zu mähen, um dem Rehwild die Chance zu geben, mit ihren Kitzen von der Wiese in den Bestand zu springen. Die Jägerschaft bietet zudem ihre Unterstützung beim Aufsuchen und Einsammeln von Kitzen an.

Landwirte, die ihre Obliegenheiten nicht erfüllen, laufen Gefahr, sich nach dem Tierschutzgesetz strafbar zu machen. Darüber hinaus haben neuere Gerichtsurteile eine Schadenersatzpflicht der Landwirte bestätigt, wenn sie ihre Pflichten nachweislich nicht erfüllt haben.

Wir bitten daher die Landwirte, zum Schutz der Tiere und im eigenen Interesse ihre Melde- und Mitwirkungspflichten zu beachten.

Schutz von Rehkitzen