Die wesentliche Aufgabe der Jagdgenossenschaft ist die Verpachtung der Jagdrechte und die Verteilung der daraus erzielten Erträge an die Jagdgenossen.

Maßstab für die Verteilung der Erträge ist die Größe der bejagbaren Flächen, die sich im Eigentum der Jagdgenossen befinden. Die Höhe der Ausschüttung (zurzeit 13,50 € je ha. bejagbarer Fläche) wird jährlich durch die Genossenschaftsversammlung beschlossen und öffentlich bekannt gemacht. An der Auskehrung werden nur solche Jagdgenossen beteiligt, deren Flächeneigentum größer als 0,5 ha. ist (Bagatellregelung lt. § 15 Abs. 4 der Genossenschaftssatzung); das sind zurzeit rd. 1.200 Jagdgenossen.

Grundlage für die Verteilung der Verpachtungserträge ist das Jagdkataster, zu dessen Führung die Jagdgenossenschaft gem. § 7 Abs. 4 Landesjagdgesetz verpflichtet ist. Aus diesem Kataster müssen mindestens die Jagdgenossen, die ihnen im Jagdbezirk gehörenden Grundstücke sowie deren Größe hervorgehen.

In welcher Form und mit welchen weiteren Informationen das Kataster geführt wird, liegt in der Entscheidung der Jagdgenossenschaft.

Der Jagdvorstand hat am 30.1.2018 beschlossen, ein neues elektronisches Jagdkataster aufzubauen und dafür die benötigten Softwareprodukte der Fa. Terra Software Solutions anzuschaffen. In einem ersten Arbeitsschritt sind für das gesamte Gemeindegebiet die Abgrenzungen der nicht bejagbaren Bereiche in der Amtlichen Liegenschaftskarte digitalisiert worden. Auf dieser Grundlage sind anschließend die benötigten Katasterdaten für die bejagbaren Grundstücke aus dem Datenbestand des Katasteramtes für den Rhein-Sieg-Kreis importiert worden. Am 30.6.2020 ist die Auskehrung für das Jagdjahr 2020/21 erstmals auf der Grundlage des neuen Jagdkatasters erfolgt.

Zur laufenden Aktualisierung des Datenbestandes sieht die Genossenschaftssatzung vor, dass die durch einen Eigentumswechsel eingetretenen Änderungen vom Erwerber dem Jagdvorstand anzuzeigen sind. Diese Anzeige ist deshalb wichtig, weil die Jagdgenossenschaft keine Veränderungsanzeigen vom Grundbuchamt oder vom Katasteramt erhält.

Deshalb die dringende Bitte an alle Jagdgenossen, uns unverzüglich über alle Änderungen im Grundstücksbestand zu informieren. Über die nebenstenden Buttons öffnen Sie dazu einen am PC ausfüllbaren Vordruck, den Sie uns entweder online übermitteln oder als PDF-Dokument per E-Mail bzw. einen Abdruck per Briefpost an unsere Kontakt-Adresse zusenden können.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung !